Wir helfen Ihrem Unternehmen in der Zeit des Corona-Virus

Covid-19 - Liquidität sichern

Liquiditätssicherung

Unternehmen mit Liquiditätsengpässen können verbürgte Corona Überbrückungskredite beantragen. Dies geschieht bei der Bank, mit der man bereits zusammenarbeitet. Kredite werden in der Höhe von 10% des Bruttoumsatzes (maximal 20 Mio.) gewährt. Beträge bis CHF 500'000 werden vom Bund zu 100% garantiert und direkt von den Banken ausbezahlt. Höhere Beträge werden vom Bund zu 85% und von den Banken zu 15% garantiert und setzen somit eine Bankprüfung voraus.

Sozialversicherungsabgaben (AHV, IV, ALV, EO), können zinslos gestundet werden. Einfach die AHV Kasse vorgängig informieren. Die Lohnsumme kann bei Umsatzeinbruch (Selbständigerwerbende) angepasst werden.

Ebenso können Steuern (MWST, direkte Steuer usw.) zinslos gestundet werden. Diese Massnahme gilt bis 31. Dezember 2020.

Kontokorrentkredite von der Bank

Nehmen Sie umgehend mit Ihrem Bankberater Kontakt auf und klären Sie ab ob Ihnen während dieser ausserordentlichen Situation ein Kontokorrentkredit eingeräumt wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur Betriebe mit einem gesunden und zukunftsträchtigen Geschäftsmodell Kredite erhalten.

Private Einlagen auf das Geschäftskonto

Sollten Sie über private Rücklagen verfügen, können Sie zur Liquiditätssicherung Einzahlungen auf das Geschäftskonto vornehmen. Diese können später steuerfrei wieder bezogen werden.

Empfehlung:
Wichtig ist, dass Sie nicht sämtliche privaten Mittel für den Erhalt der Gesellschaft einbringen. Unter Umständen ist es aus der Gesamtbetrachtung eher angesagt, die Gesellschaft zu schliessen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit uns auf, sollten Sie dazu gezwungen sein.

Inhaberlöhne

Eine unmittelbare Auswirkung kann der Entscheid haben, Ihre Salärbezüge zu reduzieren. Bitte überprüfen Sie dies anhand des tatsächlichen privaten Bedarfs.

Sozialversicherungen

AHV

Aufgrund der Reduktion des Inhaberlohnes kann die AHV-Lohnsumme rückwirkend auf den 1.1.2020 reduziert werden. Diese Reduktion kann auch in einem grösseren Umfang als die aktuell tatsächliche Lohnreduktion erfolgen. Wir wissen in diesem Jahr nicht, was wir wirklich verdienen werden. Aus dem Prinzip der Vorsicht sind die Löhne und die Sozialleistungen entsprechend zu reduzieren.

Empfehlung:    
Gerne geben wir Ihnen eine individuelle Empfehlung ab.
 

Pensionskasse

Sie verfügen über eine Kaderversicherung? Diese können Sie, teilweise sogar rückwirkend, wie folgt ändern:

1.     Die Risikoversicherung belassen Sie auf dem heute gültigen Stand.
2.     Sie reduzieren die Sparbeiträge um das grösstmögliche Ausmass.

Mitarbeiter

Überzeiten

Als Sofortmassnahme veranlassen Sie, dass sämtliche Überzeitenguthaben jetzt kompensiert werden müssen. Die Kompensation hat grundsätzlich 1:1 zu erfolgen.
 

Ferien

Sie können jetzt den Bezug von Ferien anordnen. Bei Ferienbezug während der Kurzarbeit wird das wegen der Kurzarbeit reduzierte Gehalt ausbezahlt.
 

Entlassungen

Ist die Situation extrem dramatisch, dann ist auch dieser äusserst unangenehme Schritt in Erwägung zu ziehen. Wenn es um die Existenz Ihrer Lebensgrundlage geht, dürfen Sie nicht zögern. Bitte bedenken Sie, dass die Mitarbeiter bei Entlassung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Bitte beachten Sie die speziellen Vorschriften bei Massenentlassungen, bei Unklarheiten fragen Sie uns an.
 

Sozialversicherungen

Wenn Sie zum extremen Mittel der Entlassung greifen müssen, dann muss auch hier die AHV-Lohnsumme umgehend angepasst werden.
 

Rückbehalt von Lohnanteilen der Mitarbeiter

Besprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, dass nicht mehr der ganze Lohn ausbezahlt wird. Viele werden Ihnen Verständnis entgegenbringen. In diesen Zeiten ist allen klar, dass es für viele Unternehmen um das «nackte Überleben» geht.
 

Unbezahlte Ferien oder Pensumreduktion

Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern, ob diese eventuell unbezahlte Ferien beziehen wollen oder ihre Arbeitspensen für eine bestimmte Zeit reduzieren wollen.

Lieferantenrechnung bzw. Kreditoren

Grundsätzlich sollen die vom Betrag geringen Rechnungen weiter regelmässig bezahlt werden.

Wichtig ist jedoch, dass Sie zu den grossen Gläubigern Kontakt aufnehmen und mit diesen längerfristige Zahlungskonditionen bzw. Ratenzahlungen vereinbaren.

Weiterbildungen von Mitarbeitern

Auch hier ist zu klären, ob Weiterbildungen entsprechend verschoben werden können.

Darlehensrückzahlungen

Nehmen Sie mit Ihren Geldgebern Kontakt auf um die Rückzahlungsmodalitäten so anzupassen, dass Ihre Unternehmung diese Zeiten überstehen kann und die Liquidität jederzeit gewährleistet ist.

Hypothekarzinsen / Amortisation

Klären Sie mit den Banken, ob diese ausgesetzt oder zumindest gestundet werden können.

Warenlager

Halten Sie Ihr Warenlager möglichst tief. Stornieren Sie, wenn möglich, noch offene Bestellungen.

Miete

Informieren Sie Ihren Vermieter, dass Sie Ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können. Besprechen Sie mit dem Vermieter die Möglichkeit einer temporären Mietzinsreduktion. Oder schlagen Sie vor, dass Sie weiterhin die Hälfte bezahlen und dass Sie die vorerst gestundete Hälfte im Rahmen der Möglichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen.

Word-File «Mietzinserlass infolge Covid-19»

Investitionen

Es ist nicht die Zeit für Investitionen. Versuchen Sie, diejenigen zeitlich zu verschieben, die nicht betriebsnotwendig sind.

Kundendarlehen

Klären Sie mit Ihren Grosskunden ab, ob allenfalls Vorauszahlungen für Leistungen möglich sind, die zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden können.

Versicherungen

Sollten Sie über eine Betriebsunterbruchversicherung verfügen, klären Sie ab, ob diese in diesem Fall (Corona-Virus) zum Tragen kommt.

Steuerrechnungen Geschäft

Provisorische Steuerrechnungen 2020:
Hier empfehlen wir, diese wenn nötig nicht zu bezahlen. Die Prognose, wie dieses Steuerjahr enden wird, ist extrem schwierig, deshalb empfehlen wir diese erst gegen Ende Jahr zu bezahlen und allenfalls die Zahlung, je nach Verlauf des Geschäftsjahres zu reduzieren. Ab Oktober belastet dann die Steuerverwaltung entsprechend Zinsen.

Steuerforderungen Vorjahre:
Auch für diese können mit dem Steueramt Teilzahlungen vereinbart werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Steuerrechnungen privat

Provisorische Steuerrechnungen 2020:
Auch bei diesen Steuerrechnungen empfehlen wir, diese erst gegen Ende des Jahres zu bezahlen. Ab Oktober belastet dann die Steuerverwaltung entsprechend Zinsen.

Steuerforderungen Vorjahre:
Auch für diese können mit dem Steueramt Teilzahlungen vereinbart werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Mehrwertsteuer

Auch die Mehrwertsteuerverwaltung bietet «Hand» zu Ratenzahlungen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Auch hier gibt es die entsprechenden Zinsbelastungen.

Drohender Konkurs der Gesellschaft

Sollte tatsächlich der Konkurs der Gesellschaft «vor der Tür» stehen, so besteht die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen, auch als Inhaber Arbeitslosengeld zu beziehen. Weiter ist ein «geplanter Konkurs» resp. das Deponieren einer Bilanz meist günstiger als eine Konkurseröffnung durch Dritte da in diesem Fall nichts mehr selbst bestimmt werden kann.

Empfehlung: Lassen Sie sich bitte frühzeitig unterstützen.

Viele unserer Kunden sind zum Teil massiv durch die bundesrätlichen Entscheide betroffen und ringen teilweise um ihre Existenz. Da die weitgreifenden Massnahmen möglicherweise länger bestehen und unter Umständen sogar verschärft werden, sind liquiditätssichernden Massnahmen notwendig. Die untenstehende Massnahmen sollen situativ auf Ihre Unternehmung angewendet werden. Bei Frage sind wir gerne für Sie da.