Treuhandzentrum Zürich - News-Detail

Neue Rechnungslegung

01.01.2022
Am 23. Dezember 2011 wurde, nach einer 10 jährigen Beratungsphase, über das neue Rechnungslegungsgesetz abgestimmt. Dieses wurde auf den 1.1.2013 in Kraft gesetzt mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren für Gesellschaften, welche keine Konsolidierungs-pflicht haben. Für Gesellschaft mit Konsolidierungspflicht gelten 3 Jahre. Gerne stellen wir Ihnen ein Exemplar der neuen Rechnungslegung zur Verfügung.

Diese Frist ist nun bald abgelaufen und das Jahr 2015 hat begonnen. Wir vom Treuhand-zentrum Zürich haben uns selbstverständlich auf dieses neue Gesetz, welches neu sämtliche Unternehmensformen betrifft, vorbereitet.

Nachstehend finden Sie eine Liste der wichtigsten Änderungen:
Grundsätzlich wurde vom Gesetzgeber vorgesehen, dass die Umstellung steuerneutral ist. Aus verschiedenen Fachgremien ist jedoch zu entnehmen, dass bereits wieder Begehrlich-keiten des Steueramtes entstehen. Selbstverständlich werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dies zu vermeiden.

Dies sind lediglich ausgewählte Änderungen. Wir könnten die Aufzählung auf mehreren Seiten weiterführen.

Unser Ziel ist selbstverständlich, die gesetzlichen Anforderungen so effizient wie möglich einzuführen.