Treuhandzentrum Zürich - News-Detail

Doppelbesteuerung auf Inlandflüge

23.11.2015
Auf Initiative der Reise-Treuhand AG wurde das vor fünf Jahren abgeschlossene Steuer Ruling bezüglich der Mehrwertsteuer auf Inlandflügen um weitere fünf Jahre verlängert. Die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, der Schweizer Reise-Verband und die Fluggesellschaften Swiss International Air Lines AG und Darwin Airline SA haben soeben die Vereinbarung für weitere fünf Jahre unterzeichnet.

Bekanntlich verfügt das ausstellende Büro über keinen Vorsteuerbeleg für Inland Flugtickets, d.h. die Umsatzsteuer wird von der Airline und anschliessend nochmals vom ausstellenden Reisebüro bezahlt ohne Möglichkeit die Vorsteuer geltend zu machen. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden hat die Reise-Treuhand AG vor fünf Jahren die Initiative ergriffen und diese Vereinbarung erstellt.

Das Ruling besagt, dass die Umsatzsteuer von der Fluggesellschaft bezahlt wird. Das ausstellende und/oder vermittelnde Büro darf auf keinem Dokument auf die Mehrwertsteuer hinweisen und rechnet diese auch nicht ab. Der Kunde, welcher die Vorsteuer geltend machen will, macht dies mit dem Dokument der Fluggesellschaft (e-Ticket oder anderes Dokument).
Vereinbarung