News

Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a

Seit dem 1. Januar 2025 können Versicherte in der Schweiz nachträglich in die Säule 3a einzahlen und so Beitragslücken schliessen. Diese Regelung bietet fortan eine wertvolle Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge zu optimieren.

Eine Beitragslücke entsteht, wenn in einem Jahr nicht der maximal mögliche Betrag in die Säule 3a einbezahlt wurde. Die neue Regelung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist, kann man allerdings erst für die Zukunft nutzen. Es können nur Einkäufe für Lücken getätigt werden, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Der erste mögliche Einkauf wird somit frühestens 2026 für das Jahr 2025 möglich sein und ist maximal für zehn Jahre rückwirkend möglich. Auch nachträgliche Einzahlungen darf man in der Steuererklärung abziehen.

Voraussetzungen

Ob man mit nachträglichen Einkäufen Lücken auffüllen darf, hängt von verschiedenen Bedingungen ab:

  • AHV-pflichtiges Einkommen: Im Jahr des Einkaufs muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt werden.
  • Ordentliche Einzahlung: Im Jahr des Einkaufs muss der volle ordentliche Jahresbeitrag in die Säule 3a eingezahlt worden sein.
  • Lücke muss bestehen: In dem Jahr, für das man den Einkauf tätigen möchte, darf nicht der Maximalbetrag einbezahlt worden sein.
  • Zehn-Jahres-Limite: Nachträgliche Einkäufe sind maximal für die letzten zehn Jahre möglich.

Maximaler Einkaufsbetrag

Der maximale Einkaufsbetrag pro Jahr ist auf den sogenannten «kleinen Beitrag» im Jahr des Einkaufs begrenzt. Er gilt auch für Selbständigerwerbende und Personen ohne 2. Säule. Für das Jahr 2025 beträgt er 7258 Franken. Dieser Betrag kann zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag für das laufende Jahr einbezahlt werden. Die Einhaltung dieser Regeln muss individuell belegt und berechnet werden, was sowohl für die Vorsorgewilligen als auch für die Institutionen einen erhöhten administrativen Aufwand bedeutet.

Ein Praxisbeispiel

Frau Müller hat in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung nicht den vollen 3a-Beitrag geleistet. Die Lücken betragen: 5000 Franken (2025), 4500 Franken (2026), 3000 Franken (2027).

Im Jahr 2028 möchte Frau Müller diese Lücken schliessen. Sie hat bereits den Maximalbetrag für 2028 eingezahlt. Zusätzlich kann sie nun einen Einkauf tätigen. Der maximale Einkaufsbetrag ist auf 7258 Franken (Stand 2025) begrenzt. Frau Müller entscheidet sich, die Lücke aus 2025 vollständig zu schliessen und den Rest für 2026 zu verwenden. Sie kauft also 7258 Franken ein, wovon 5000 Franken die Lücke von 2025 decken und 2258 Franken einen Teil der Lücke von 2026 schliessen.

Quelle: Treuhand | Suisse

Jackie Herzog, Partner

«Ein exakt auf die Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens ausgerichtetes Finanz- und Rechnungswesen ist ein wichtiges Führungsinstrument.»

Jackie Herzog

Partner