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Trend zur Teilzeitarbeit: Finanzielle Engpässe im Alter

Immer mehr Arbeitnehmer reduzieren ihr Arbeitspensum aus eigenem Antrieb. Wir richten den Blick auf die langfristigen finanziellen Auswirkungen, denen man in jüngeren Jahren nicht unbedingt die nötige Aufmerksamkeit schenkt. Kurz: Wer wenig einbezahlt, hat später auch (zu) wenig.

Fangen wir am Ende an. Mit dem Übergang in die Pensionierung verändert sich die Einkommenssituation für die meisten Menschen deutlich. Entscheidend ist nun die Frage: Wie viel Einkommen steht nach der Pensionierung zur Verfügung? Die Antwort hängt wesentlich davon ab, wie viel man während des Erwerbslebens in die einzelnen Säulen des Vorsorgesystems einbezahlt hat.

Erste Säule: AHV

Die Altersrente aus der AHV hängt von zwei Faktoren ab: einerseits von der Beitragsdauer (wie viele Jahre wurden Beiträge entrichtet?), andererseits vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, das man im Verlauf seines Erwerbslebens erzielt und in die AHV einbezahlt hat. Die daraus resultierende Spanne ist sehr gross. So beträgt die jährliche Maximalrente im Moment 2520 Franken pro Monat, die Minimalrente aber nur 1260 Franken, also die Hälfte.

Zweite Säule: Berufliche Vorsorge

Mit dem 25. Lebensjahr setzt für Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis das Alterssparen im Rahmen der beruflichen Vorsorge ein. Von da an geht ein prozentualer Anteil des «koordinierten Lohns» als Sparbeitrag in die 2. Säule. Bezahlt werden diese BVG-Beiträge mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber, die andere Hälfte wird dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen.

Hier gibt es eine doppelte Krux zu beachten. Erstens gibt es eine Eintrittsschwelle: Erst ab einem Lohn von 22 680 Franken (Wert für 2025) wird man in die berufliche Vorsorge aufgenommen. Zweitens werden nur diejenigen Lohnanteile berücksichtigt, die über dem «koordinierten Lohn» liegen. Der Wert für 2025 beträgt 26 640 Franken. Bei einem Teilzeitpensum von 50 Prozent und einem entsprechend tieferen Lohn fallen somit die anrechenbaren Lohnanteile und die damit verbundenen BVG-Beiträge sehr viel tiefer aus.

Diese Regelungen betreffen das BVG-Obligatorium. Es steht den Unternehmen frei, überobligatorisch andere Lösungen zu finden.

Besonders kritisch: Wenn jemand zwei oder drei Teilzeitjobs ausführt und jeweils unter der Eintrittsschwelle von gegenwärtig 22 680 Franken beziehungsweise dem koordinierten Lohn von 26 640 Franken bleibt, findet in der 2. Säule überhaupt kein Alterssparen statt. Das wird nach der Pensionierung mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden sein.

Freiwillige gebundene Vorsorge

Ein dritter Baustein für eine möglichst gute finanzielle Situation nach der Pensionierung ist die Vorsorge im Rahmen der Säule 3a. Hier können Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis bis zu 7258 Franken (Wert für 2025) in ein persönliches Vorsorgekonto einzahlen, dessen kumulierte und verzinste Ersparnisse sie im Umfeld der Pensionierung als Kapital wieder beziehen können. Ausserdem können sie die geleisteten jährlichen Zahlungen in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Alterssparen und Steuern sparen gehen hier also Hand in Hand. Personen ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, jedoch höchstens 36 288 Franken (Wert für 2025).

Wer nun sein Vollzeitpensum auf ein Teilzeitpensum absenkt, verfügt in vielen Fällen nicht mehr über ausreichend Mittel, die für eine Einzahlung in die Säule 3a «übrig» bleiben. So entsteht – in den meisten Fällen unbewusst – eine finanzielle Lücke, die sich nach der Pensionierung bemerkbar machen wird.

Quelle: Treuhand | Suisse

Julian Fingerhut, Partner, BSc ZFH in Betriebsökonomie

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Julian Fingerhut

Partner, BSc ZFH in Betriebsökonomie