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Wenn der Chef ausfällt: So bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig

Mann und Frau geben sich die Hand zur Begrüssung

Wenn der Inhaber und Geschäftsführer plötzlich durch Krankheit oder Tod ausfällt, steht die Firma oft von einem Tag auf den anderen still. Eine nüchterne Vorsorgeplanung stellt sicher, dass dies nicht passiert.

Wer unternehmerische Verantwortung trägt, sollte bereits in guten Zeiten klären, wer in einem Notfall rechtlich, sachlich und operativ in die Lücke springen kann. Das Ziel muss sein, die geschäftliche Kontinuität und die Liquidität auch in einem Ernstfall sicherzustellen.

Typische Risiken

  • Keine rechtsgültige Vertretung bei Verträgen, Banken oder Behörden
  • Unerledigter Zahlungsverkehr (z. B. Löhne, Lieferanten)
  • Unklare Zuständigkeiten für Kundenprojekte und Mitarbeitende
  • Gefährdung der Nachfolge und des Unternehmenswerts

Empfohlene Massnahmen

Generalvollmacht hinterlegen: Eine vertraute Person (z. B. Ehepartner, Geschäftspartner) erhält die Befugnis, rechtlich bindende Entscheide zu treffen, Verträge zu unterzeichnen oder Bankgeschäfte zu erledigen.

Handelsregistereintrag prüfen: Es empfiehlt sich, mindestens zwei zeichnungsberechtigte Personen im Handelsregister einzutragen, damit der Geschäftsbetrieb auch bei Ausfall einer Person fortgeführt werden kann.

Stellvertreter für operative Aufgaben bestimmen: Intern (langjähriger Mitarbeiter) oder extern (Treuhandstelle, Berater).

Dokumentation: Klare Ablage von Zugangsdaten, Kundenlisten, Verträgen und laufenden Projekten, damit Dritte handlungsfähig sind. Tipp: Eine digitale Notfallmappe beim Treuhänder hinterlegen.

Nachfolge rechtlich absichern: Mit einem Testament oder Ehe-/Erbvertrag regeln, wer das Geschäft fortführen oder übernehmen darf.

Notfallplan erstellen: Klar strukturierte Liste mit Ansprechpartnern (Bank, Treuhänder, Versicherer, Hauptkunden) für eine sofortige Orientierung erstellen. Tipp: Den Plan jährlich aktualisieren.

Quelle: Treuhand | Suisse

Marco Löhrer, Partner

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